Dienstag, März 19, 2024

Erhöhung der Aufwandsentschädigung für Schiedsrichter

Der Vorstand des DRV hat am 07.07.2017 eine Erhöhung des Kostenersatzes für Schiedsrichter im DRV beschlossen.

Die Neuerungen im Überblick:

2.1   Der Schiedsrichter erhalten für die Leitung eines Spiels eine Aufwandsentschädigung

2.1.1       In der 1. und 2. Bundesliga in Höhe von 75,- €

2.1.2       In allen anderen Spielklassen in Höhe von 50,- €

2.2   Angesetzte Schiedsrichterassistenten erhalten eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 25,- €

2.3   Schiedsrichterausbilder (CMO), die von der SDRV angesetzt werden, erhalten eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 25,- €;  bei Lehrgängen pro Lehrgangstag 50,- €.

         Lizenzierte WR Educator (oder Trainer) erhalten bei Lehrgängen eine Aufwandsentschädigung pro Lehrgangstag in Höhe von 75,- €

2.5 Bei Veranstaltungen in Turnierform erhält der Schiedsrichter eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 75,- € pro Turniertag. Die Regelung zu 2.4. entfällt in diesem Fall.

2.6    Bei mehrtägigen Veranstaltungen sind die Kosten der Übernachtung vom Veranstalter zu tragen. Gleiches gilt für Spiele, die vor/um 11:00 Uhr und um/nach 16:00 Uhr beginnen und bei denen der Schiedsrichter eine längere Anreise als 100 km hat.

         Für eine eventuelle Versteuerung von Aufwandsentschädigungen sind die Schiedsrichter selbst verantwortlich.

         Diese Richtlinie gilt ab der Saison 2017/2018 und ersetzt die Version von 2013.

Die unter 2.1.2 benannte Aufwandsentschädigung bezieht sich auf Spiele, wo der DRV Ausrichter ist und Ansetzungen durch die SDRV selbst erfolgen oder durch sie delegiert sind.

Die SDRV empfiehlt jedoch den Landesverbänden sich der Kostenrichtlinie auch regional anzupassen.